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1250 Jahre Weinsheim

Information zum Neubaugebiet

Wie in der Gemeinderatssitzung am 10.05.2019 vor großer Zuhörerschaft durch die Orts- und Verbandsgemeinde erläutert, werden zZ alle Vorbereitungen getroffen, die für eine schnelle Umsetzung des Baugebietes wichtig sind. U.a. müssen die streng geschützten Zauneidechsen umgesiedelt werden, womit nach Einholung von Genehmigungen und Abstimmungen mit der Naturschutzbehörde ein erfahrenes Biologenbüro beauftragt wurde. Bekannt ist ebenfalls, dass einige Nachbarn und Anwohner im dortigen Bereich das Neubaugebiet aus persönlichen Interessen zum Schutz ihrer Ortsrand-Wohnlagen verhindern und verzögern wollen. Mit rechtlichen Einwänden in Bezug auf den Schutz der Eidechsen nach dem Bundesnaturschutzgesetz behindern, belästigen und bedrohen diese Personen die Mitarbeiter des Biologenbüros vor Ort. Zur Klärung der rechtlichen Sachverhalte hat das Büro die Arbeiten nun vorübergehend unterbrochen. Dass Bürgerinnen und Bürger ihre Rechte wahrnehmen ist grds. unbestritten, wenn jedoch für das Allgemeinwohl der Ortsgemeinde sehr wichtige, mit großer Mehrheit beschlossene und auf den Weg gebrachte Entwicklungsmaßnahmen aus persönlichen und privatem Interessen auf diese Art und Weise angegangen werden, verursacht das unnötigen Mehraufwand, überflüssige Kosten und ist mehr als fragwürdig. Wir hoffen die rechtlichen Fragen alsbald geklärt zu haben, um die Arbeiten demnächst fortsetzen zu können.