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1250 Jahre Weinsheim

Neue Verkehrsregelungen

Seitens der Verkehrsbehörde sind einige neue Verkehrsregelungen angeordnet worden. Zum einen wurden die Straßen Jakobsberg und Kirchblick als Verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt. Das bedeutet, dass alle Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger, Kinder und Radfahrer mit dem motorisierten Verkehr gleichberechtigt sind und Fahrzeuge in Schrittgeschwindigkeit zu fahren haben. Des Weiteren wurde wg. der Übersichtlichkeit und der Sicherung des Schul- und Kindergartenweges in der Schulstraße Parkverbot mit Ausnahme gekennzeichneter Flächen angeordnet. Dort darf also zukünftig nur noch in den gekennzeichneten Flächen, die sich vor der kath. Kirche befinden, geparkt werden. Die entsprechenden Schilder und Markierungen werden in den nächsten Tagen an- bzw. aufgebracht. Hinzuweisen ist auch darauf, dass das Parken in der Kurve im Übergang der Schulstraße zur Hüffelsheimer Straße nach Straßenverkehrsordnung grundsätzlich verboten ist und auch auf dem Gehweg, auch nicht mit einer Fahrzeugseite, geparkt werden darf. Um Beachtung wird gebeten.