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1250 Jahre Weinsheim

Ausbau von Kirch- und Backesgasse

Nach Abschluss der Ausbauarbeiten und der Abnahme der im Übrigen sehr schön gewordenen Kirchgasse, sowie der Backesgasse ist die Reinigungspflicht dieser Gemeindestraßen wieder auf die jeweiligen Eigentümer übergegangen. Die Reinigungspflicht der höhengleich ausgebauten Straßen erstreckt sich gemäß Satzung jeweils bis zur Straßenmitte.

Die Baufirma hat im Rahmen der Bau- und Nacharbeiten noch die Pflasterfugen (mehrmals) nachzusanden. Sofern dies geschieht, bitte den evtl. auf den Flächen liegen bleibenden überschüssigen Sand nicht im Rahmen der Reinigung entfernen, sondern nach Möglichkeit, dort wo notwendig, in die Fugen kehren.