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1250 Jahre Weinsheim

Heckenrückschnitt

Nicht nur die Verpflichtung zur Straßenreinigung scheint dem einen oder der anderen nicht bekannt zu sein, auch dass auf die öffentlichen Verkehrsflächen (Gehwege oder Fahrbahnen) überragende Hecken oder Äste und dergleichen, im angezeigten Lichtraumprofil regelmäßig auf die Grenze zurückgeschnitten werden müssen, ist manchen offensichtlich nicht bewusst. An machen Grundstücken ragen Hecken und andere Vegetation schon fast meterweit über. Bitte dringend erledigen dort wo es erforderlich ist.