Zum wiederholten Male soll auf die Verpflichtung der Anlieger hingewiesen werden, die Gehwege und die Fahrbahn (bis zur jeweiligen Straßenmitte; dies gilt auch bei höhengleichem Ausbau) zu reinigen. Der Winter und gerade die Stürme der vergangenen Tage haben einiges herangeweht. Zur Reinigungspflicht gehört auch die Rinne am Fahrbahnrand von Schmutz, Sand und Dreck zu reinigen. Leider meinen immer noch viele Anlieger die Reinigung sei Sache der Gemeinde und sie hierfür nicht zuständig. Die Reinigungspflicht ist wie in den meisten anderen Gemeinden auch, per Satzung an die Anlieger übertragen. Bitte kommen Sie dieser Verpflichtung, auch im Sinne ihrer Nachbarn, nach.