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1250 Jahre Weinsheim

Bieterverfahren für das ehemalige Feuerwehrgerätehaus Ellerbachstraße

Beim Verkauf des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses im Rahmen eines Bieterverfahrens ist es leider aufgrund einiger widriger Umstände zu Verzögerungen gekommen. Für das Gebäude liegt ein Gutachten über den Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB vor. Das Gutachten kann im Rahmen des Bieterverfahrens von Interessenten eingesehen werden, Orts- und Gebäudebesichtigungen sind möglich. Der Gemeinderat hat darüber hinaus ein Mindestgebot festgelegt. Interessenten wenden sich mit ihrem Gebot bitte spätestens 28.02.2019 an den Ortsbürgermeister (Kontaktdaten siehe unten). Es wird empfohlen vor Gebotsabgabe ein Gespräch mit dem Ortsbürgermeister zu führen. Für den Zuschlag ist nicht alleine die Höhe der Kaufsumme entscheidend, sondern auch Aussagen zur geplanten Nutzung und eventuellen Maßnahmen am Gebäude. Über die Vergabe entscheidet der Gemeinderat.