Gemäß des Beschlusses des Gemeinderats soll das ehemalige Feuerwehrgerätehaus in der Ellerbachstraße auf Basis eines Bieterverfahrens verkauft werden. Für das Gebäude liegt ein Gutachten über den Verkehrswert i.S.d. § 194 BauGB vor. Das Gutachten kann im Rahmen des Bieterverfahrens von Interessenten eingesehen werden, Orts- und Gebäudebesichtigungen sind möglich. Der Gemeinderat hat darüber hinaus ein Mindestgebot festgelegt. Interessenten wenden sich bitte an den Ortsbürgermeister (Kontaktdaten siehe unten).