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1250 Jahre Weinsheim

Wahl von Schöffinnen und Schöffen

Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind wiederum Schöffinnen und Schöffen, sowie Jugendschöffen einzuberufen. Der Gemeinderat Weinsheim kann hierzu geeignete Personen vorschlagen bzw. wählen. Personen die am Amt eines Schöffen/einer Schöffin Interesse haben und im Sinne der Verwaltungsvorschrift geeignet sind, können sich kurzfristig beim Ortsbürgermeister melden.