Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind wiederum Schöffinnen und Schöffen, sowie Jugendschöffen einzuberufen. Der Gemeinderat Weinsheim kann hierzu geeignete Personen vorschlagen bzw. wählen. Personen die am Amt eines Schöffen/einer Schöffin Interesse haben und im Sinne der Verwaltungsvorschrift geeignet sind, können sich kurzfristig beim Ortsbürgermeister melden.