Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 sind wiederum Schöffinnen und Schöffen einzuberufen. Der Gemeinderat Weinsheim kann hierzu bis zu 3 Personen vorschlagen bzw. wählen. Personen die am Amt eines Schöffen/einer Schöffin Interesse haben und im Sinne der Verwaltungsvorschrift geeignet sind, können sich kurzfristig beim Ortsbürgermeister melden.