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1250 Jahre Weinsheim

Streu- und Räumpflicht

Auch wenn wir alle hoffen, dass der Winter nun allmählich vorbeigeht, es Frühling wird und kein Schneeräumen und Streuen mehr erforderlich wird, muss aus gegebenem Anlass an die Streu- und Räumpflicht gemäß Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde erinnert werden. Diese scheint aufgrund der seltenen Schneefälle in den letzten Jahren von vielen Anliegern, in Vergessenheit geraten zu sein. Die Streu- und Räumpflicht gilt grundsätzlich nicht nur entlang des Grundstücks oder auf dem Gehweg, sondern bei allen Gemeindestraßen bis zur Straßenmitte. Gerade bei den Schneefällen der vergangenen Tage war zeitweise gar nicht geräumt und es war stellenweise sehr glatt auf den Fahrbahnen. An den Gefällestrecken hält die Gemeinde befüllte Streugutkisten bereit.