Vor Einbruch des Winters soll nochmals auf die Straßenreinigungspflicht der Anlieger hingewiesen werden. Bitte entfernen Sie das ggf. noch liegende Laub und den Kehricht von Gehweg und Rinne. Der Umfang der Straßenreinigungspflicht ist genauso wie die Streu- und Räumpflicht im Winter in der „Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Gemeinde Weinsheim vom 09.12.2010“ geregelt. Die Satzung steht zur Einsicht und Download auf der Homepage <link http: www.weinsheim.de>www.weinsheim.de unter Gemeinde/Bürgerinformationen bereit.