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1250 Jahre Weinsheim

Neue Verkehrsregelung in der Kirch- und Backesgasse

Seit einigen Tagen wurde die seitens des Gemeinderates gewünschte Verkehrsregelung für die Kirch- und Backesgasse vom Ordnungsamt verkehrsrechtlich angeordnet. Sie gilt vorerst während der Bauphase der Brücke über den Ellerbach (K53). Ab dem Knoten Kirch-, Backes- und Hundsgasse gilt jetzt für die Kirchgasse Einbahnstraße in südlicher Richtung. Für die Backesgasse gilt Einbahnstraße in westlicher Richtung, also von der Schulstraße bis zur Kirchgasse. Die Regelung gilt für alle Fahrzeuge, also auch für den Radverkehr. Bitte beachten Sie die der Verkehrssicherheit dienende Regelung.