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1250 Jahre Weinsheim

Parken auf Gemeinde- und Kreisstraßen

In jüngerer Zeit ist an vielen markanten Stellen im Ort disziplinloses, regelwidriges und teilweise behinderndes Parken festzustellen. Parkverbote und bekannte Regelungen der StVO werden ignoriert und missachtet. Dies behindert oft nicht nur die Fußgänger, sondern auch die mitunter recht großen Fahrzeuge der Land- und Weinwirtschaft, gerade derzeit wo die Weinlese bald beginnt. Bitte beachten Sie deshalb die bestehenden Parkverbote und die allgemeinen Regelungen der StVO (wie z.B. Parken im Einmündungs- und Kurvenbereichen). Die Verwaltung ist angewiesen die bestehenden Regelungen vermehrt zu kontrollieren.