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1250 Jahre Weinsheim

Abräumen von Gräbern auf dem Friedhof

Verschiedene Nutzungsberechtigte sind durch die Verwaltung aufgefordert, ihre Grabstätten wg. Ablauf der Nutzungszeit abzuräumen. Abräumungen können durch Beauftragung der einschlägigen Firmen oder in Eigenregie erfolgen. Bei der Abräumung sind alle ober- und unterirdischen Auf- und Einbauten der Grabstätte zu entfernen, die Fläche ist aufzufüllen und einzuebnen (+/- 3 cm). Für das Abräumen in Eigenregie kann gegen Kostenübernahme, sofern sich genügend Interessenten finden, ein Container für die abzuräumenden Fundamente und Steine bereit gestellt werden. Der Container hat eine bestimmte und begrenzte Standzeit und darf nur von den angemeldeten Nutzungsberechtigten benutzt werden. Container-Interessenten wenden sich bitte mit Ihren konkreten Kontaktdaten (Rechnungsanschrift), sowie den Grabdaten der abzuräumenden Grabstätte (Grabfeld/Grabreihe/Grabnummer) an den Ortsbürgermeister, am besten per E-Mail (<link>gemeinde@weinsheim.de).