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1250 Jahre Weinsheim

Durchführung von handwerklichen Arbeiten auf dem Friedhof

Laut geltender Friedhofsatzung muss die Durchführung handwerklicher Arbeiten (ausgenommen Grabpflege) bei der Gemeinde beantragt, abgesprochen und genehmigt werden. Leider wurde dies bisher so nicht praktiziert, da die Tore meist offen standen und eine Befahrung des Friedhof zu jeder Zeit grundsätzlich möglich war. Um die Friedhofsruhe und Friedhofswürde besser zu gewährleisten werden Ausführende gebeten ihre Arbeiten wie o.g. anzumelden und erst nach Absprache durchzuführen. Hierzu wird zukünftig auch die Zugänglichkeit für Fahrzeuge und Arbeitsmaschinen durch Zufahrtsbeschränkungen besser geregelt. Nähere Informationen hierzu folgen.