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1250 Jahre Weinsheim

Abräumen von Gräbern

Verschiedene Nutzungsberechtigte sind durch die Verwaltung aufgefordert, ihre Grabstätten wg. Ablauf der Nutzungszeit abzuräumen. Gräber mit laufender Nutzungszeit, aber abgelaufener Ruhezeit können ohne Rückerstattung der Nutzungsgebühr nach Absprache mit dem Ortsbürgermeister abgeräumt werden. Grabstätten bei denen die Ruhezeit noch nicht abgelaufen ist, können nach schriftlichem Antrag, der Genehmigung und Zahlung der vom Gemeinderat beschlossenen Gebühr abgeräumt werden.

Abräumungen können durch Beauftragung der einschlägigen Firmen oder in Eigenregie erfolgen. Bei der Abräumung sind alle ober- und unterirdischen Auf- und Einbauten der Grabstätte zu entfernen, die Fläche ist aufzufüllen und einzuebnen (+/- 3 cm). Für das Abräumen in Eigenregie kann gegen Kostenübernahme, sofern sich genügend Interessenten finden, ein Container für die abzuräumenden Fundamente und Steine bereit gestellt werden. Der Container hat eine bestimmte und begrenzte Standzeit und darf nur von den angemeldeten Nutzungsberechtigten benutzt werden. Container-Interessenten wenden sich bitte mit Ihren konkreten Kontaktdaten (Rechnungsanschrift), sowie den Grabdaten der abzuräumenden Grabstätte (Grabfeld/Grabreihe/Grabnummer) an den Ortsbürgermeister, am besten per E-Mail (<link>gemeinde@weinsheim.de).