Aus gegebenem Anlass soll darauf hingewiesen werden, dass die Reinigung der Rinne am Fahrbahnrand mit zu den Pflichten einer ordnungsgemäßen Straßenreinigung der Anlieger nach Straßenreinigungssatzung gehört. An manchen Stellen liegt so viel Sand und Dreck, dass bereits Gras und Wildkräuter dort wachsen. Bitte halten Sie auch die Rinnen am Fahrbahnrand entsprechend sauber. Nur so kann eine ordnungsgemäße Abführung von Oberflächenwasser erfolgen.