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1250 Jahre Weinsheim

Rückschnitt von Bewuchs an Beleuchtungsanlagen

Letztmalig wird darauf hingewiesen, dass privater Bewuchs, der die Straßenbeleuchtung beeinträchtigt, so zurück zu scheiden ist, dass die Ausleuchtung wieder in vollem Umfang gewährleistet ist. Gerade in der dunkleren Jahreszeit haben alle Bürgerinnen und Bürger ein Recht auf im Rahmen des technisch Möglichen gut ausgeleuchtet Straßen und Gehwege. Der Rückschnitt hat umgehend zu erfolgen, ansonsten erfolgt die Ersatzvornahme zu Lasten des jeweils für den Bewuchs Verantwortlichen.