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1250 Jahre Weinsheim

Hecken- und Gehölzschnitt wieder erlaubt

Bis Ende Februar dürfen wieder Hecken und Gehölze stark zurückgeschnitten oder entfernt werden. Alle Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre in den öffentlichen Verkehrsraum ragenden Hecken, Bäume etc. zurückzuschneiden.