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Zeitlich begrenztes Parken in der Raiffeisenstraße

Das Ordnungsamt der VG Rüdesheim hat zeitlich begrenztes Parken in der Raiffeisenstraße angeordnet. In den eingezeichneten Flächen darf nur noch maximal zwei Stunden geparkt werden, das Benutzen einer Parkscheibe ist vorgeschrieben. Auslöser war die zunehmende Nutzung durch Dauerparker, die unter anderem auch Wohnwagen und -mobile mit ortsfremden Kennzeichen auf den Parkflächen abstellen. Die Parkplätze sollen vorrangig den Kunden unserer Gewerbetreibenden zur Verfügung stehen.