Die Kreisverwaltung teilt mit, dass Anträge im Rahmen der Dorferneuerung über die Orts- und Verbandsgemeinde einzureichen sind und mit einer Bestätigung der Ortsgemeinde, dass sich das Vorhaben in das Dorferneuerungskonzept einfügt, versehen sein müssen. Entsprechende Anträge liegen bei der Gemeindeverwaltung vor.