Der aktuelle Wintereinbruch hat es erneut deutlich gemacht. Viele Anwohner kommen ihrer gesetzlichen Pflicht nicht in ausreichendem Maße nach. Es soll deshalb nochmals darauf hingewiesen werden, dass die jeweiligen Anwohner nach geltender Satzung verpflichtet sind, die angrenzenden Gemeindestraßen bis zur Straßenmitte zu reinigen, bei Bedarf von Schnee zu räumen und bei Glätte abzustreuen. Sicher ist diese Verpflichtung bei der in unserer Region vorkommenden Häufigkeit (was Eis und Schnee betrifft) keine allzu große Last und zumutbar.